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   OVG Bremen, 09.03.2005 - 2 A 115/03.A   

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OVG Bremen, 09.03.2005 - 2 A 115/03.A (https://dejure.org/2005,11848)
OVG Bremen, Entscheidung vom 09.03.2005 - 2 A 115/03.A (https://dejure.org/2005,11848)
OVG Bremen, Entscheidung vom 09. März 2005 - 2 A 115/03.A (https://dejure.org/2005,11848)
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Volltextveröffentlichung

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 60 Abs. 1; AufenthG § 60 Abs. 7
    Russland, Tschetschenien, Tschetschenen, Gruppenverfolgung, Nachfluchtgründe, Interne Fluchtalternative, Freizügigkeit, Registrierung, Kontrollen, Exilpolitische Betätigung, Situation bei Rückkehr, Allgemeine Gefahr, Extreme Gefahrenlage, Existenzminimum, Alleinstehende ...

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  • BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 21.92

    Ausländer - Vietnamesische Gastarbeiter - Prognosemaßstab im

    Auszug aus OVG Bremen, 09.03.2005 - 2 A 115/03
    Die Voraussetzungen des § 60 Abs. 1 S. 1 AufenthG sind mit denen des Asylanspruchs nach Art. 16 a Abs. 1 GG deckungsgleich, soweit es um die politische Verfolgungshandlung, das geschützte Rechtsgut und den politischen Charakter der Verfolgung geht (vgl. BVerwG zu § 51 Abs. 1 AuslG: Urteile vom 18.02.1992, Buchholz 402.25 § 7 AsylVfG Nr. 1, vom 03.11.1992 - 9 C 21.92 - BVerwGE 91, 150, 154 und vom 18.01.1994 - 9 C 48.92 - Buchholz 402.240 § 51 AuslG Nr. 4).

    Kongruenz zwischen Art. 16 a Abs. 1 GG und § 60 Abs. 1 AufenthG besteht auch bezüglich des Prognosemaßstabes der beachtlichen Wahrscheinlichkeit und dessen Herabstufung bei bereits vor der Ausreise aus dem Heimatstaat verfolgten Antragstellern (vgl. zu § 51 Abs. 1 AuslG: BVerwGE 91, 150, 154 und Urteil vom 05.07.1994 - 9 C 1/94 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 173).

    Hat der Betroffene seinen Heimatstaat dagegen unverfolgt verlassen, steht ihm das Recht aus § 60 Abs. 1 AufenthG nur zu, wenn festgestellt wird, dass ihm wegen nachträglich eingetretener objektiver Veränderungen oder aufgrund selbst herbeigeführter Umstände politische Verfolgung in der Heimat bei objektiver Würdigung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit droht (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 05.03.1990, InfAuslR 1990, 165, 166; BVerwGE 91, 150, 154).

  • BVerwG, 08.12.1998 - 9 C 4.98

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernis; schlechte wirtschaftliche Lage;

    Auszug aus OVG Bremen, 09.03.2005 - 2 A 115/03
    Trotz bestehender konkreter erheblicher Gefahr ist danach die Anwendbarkeit des § 60 Abs. 7 S. 1 AufenthG im Verfahren des Ausländers ,,gesperrt", wenn dieselbe Gefahr zugleich einer Vielzahl weiterer Personen im Abschiebezielstaat droht (BVerwG, a.a.O.; BVerwGE 99, 324, 328; BVerwGE 108, 77, 80).

    Individuelle Gefährdungen des Ausländers können selbst dann nicht als Abschiebungshindernis unmittelbar nach § 60 Abs. 7 S. 1 AufenthG berücksichtigt werden, wenn sie auch durch Umstände in der Person oder in den Lebensverhältnisse des Ausländers begründet oder verstärkt werden, aber nur typische Auswirkungen der allgemeinen Gefahrenlage sind (BVerwG, U. v. 08.12.1998 - 9 C 4.98 - = BVerwGE 108, 77 zu § 53 Abs. 6 AuslG).

  • BVerwG, 09.09.1997 - 9 C 43.96

    Regionale Gruppenverfolgung - Örtlich begrenzte Gruppenverfolgung -

    Auszug aus OVG Bremen, 09.03.2005 - 2 A 115/03
    Ihnen ist die Rückkehr in das Heimatland zuzumuten, wenn ihnen dort nach dem allgemeinen Prognosemaßstab nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit Verfolgung droht (vgl. BVerwG, U. v. 09.09.1997 - 9 C 43/96 - BVerwGE 105, 204 ff. und U. v. 30.04.1996 - 9 C 171.95 -).

    Betroffen von der Verfolgung ist daher von vornherein nur die in Tschetschenien nach dem ersten Tschetschenienkrieg allein noch verbliebene tschetschenische Bevölkerung, so dass die Verfolgungslage wegen des zusätzlichen Merkmals der Gebietsbezogenheit als eine sog. örtlich begrenzte Gruppenverfolgung im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu qualifizieren ist (BVerwG, U. v. 30.04.1996, a.a.O., und v. 09.09.1997, a.a.O.; ebenso OVG Schleswig, U. v. 24.04.2003 - 1 LB 212/01 - S. 17).

  • BVerwG, 30.04.1996 - 9 C 171.95

    Asylrecht: Asylberechtigung von Kurden aus der Türkei, Nachfluchtgrund einer

    Auszug aus OVG Bremen, 09.03.2005 - 2 A 115/03
    Ihnen ist die Rückkehr in das Heimatland zuzumuten, wenn ihnen dort nach dem allgemeinen Prognosemaßstab nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit Verfolgung droht (vgl. BVerwG, U. v. 09.09.1997 - 9 C 43/96 - BVerwGE 105, 204 ff. und U. v. 30.04.1996 - 9 C 171.95 -).

    Betroffen von der Verfolgung ist daher von vornherein nur die in Tschetschenien nach dem ersten Tschetschenienkrieg allein noch verbliebene tschetschenische Bevölkerung, so dass die Verfolgungslage wegen des zusätzlichen Merkmals der Gebietsbezogenheit als eine sog. örtlich begrenzte Gruppenverfolgung im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu qualifizieren ist (BVerwG, U. v. 30.04.1996, a.a.O., und v. 09.09.1997, a.a.O.; ebenso OVG Schleswig, U. v. 24.04.2003 - 1 LB 212/01 - S. 17).

  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 9.95

    Abschiebungsschutz für Flüchtlinge

    Auszug aus OVG Bremen, 09.03.2005 - 2 A 115/03
    Trotz bestehender konkreter erheblicher Gefahr ist danach die Anwendbarkeit des § 60 Abs. 7 S. 1 AufenthG im Verfahren des Ausländers ,,gesperrt", wenn dieselbe Gefahr zugleich einer Vielzahl weiterer Personen im Abschiebezielstaat droht (BVerwG, a.a.O.; BVerwGE 99, 324, 328; BVerwGE 108, 77, 80).
  • BVerwG, 12.07.2001 - 1 C 5.01

    Rechtsschutzbedürfnis; Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernis; allgemeine

    Auszug aus OVG Bremen, 09.03.2005 - 2 A 115/03
    Mit dieser Regelung soll nach dem Willen des Gesetzgebers erreicht werden, dass dann, wenn eine bestimmte Gefahr die ganze Bevölkerung oder einer im Abschiebezielstaat lebenden Bevölkerungsgruppe gleichermaßen droht, über deren Aufnahme oder Nichtaufnahme nicht im Einzelfall, sondern für die ganze Gruppe der potenziell Betroffenen einheitlich durch eine politische Leitentscheidung befunden wird (vgl. BVerwG, U. v. 12.07.2001 - 1 C 5.01 - m.w.N. zu der in § 60 Abs. 7 AufenthG entsprechenden Vorschrift des § 53 Abs. 6 AuslG).
  • VG Karlsruhe, 10.03.2004 - A 11 K 12230/03

    Tschetschenen droht in der Russischen Föderation politische Verfolgung wegen

    Auszug aus OVG Bremen, 09.03.2005 - 2 A 115/03
    Sie erfolgt nicht wegen der tschetschenischen Volkszugehörigkeit (so aber VG Karlsruhe, U. v. 10.03.2004 11 K 12230/03 - juris), sondern ist Folge der in der Russischen Föderation herrschenden schlechten wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse.
  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus OVG Bremen, 09.03.2005 - 2 A 115/03
    Für Angehörige dieser Gruppe kommt als inländische Fluchtalternative nur ein Gebiet in Betracht, in dem sie vor Verfolgung hinreichend sicher sind und ihnen dort auch keine anderen Nachteile und Gefahren drohen, die nach Intensität und Schwere einer asylerheblichen Rechtsgutbeeinträchtigung aus politischen Gründen gleichkommen, sofern diese existenzielle Gefährdung am Herkunftsort so nicht bestünde (BVerfG, B. v. 10.07.1989 - 2 BvR 502 u.a./.86 - BVerfGE 80, 315 = NVwZ 90, 151 = InfAuslR 1990, 21 sowie vom 07.12.1990 - 2 BvR 525/90 - = NVwZ 91, 773).
  • BVerwG, 26.10.1989 - 9 B 405.89

    Klageabweisung ohne Beweisaufnahme - Aufklärungspflicht - Beweisantrag -

    Auszug aus OVG Bremen, 09.03.2005 - 2 A 115/03
    Hierzu gehört, dass der Asylbewerber zu den in seiner Sphäre fallenden Ereignissen, insbesondere zu seinen persönlichen Erlebnissen eine Schilderung gibt, die geeignet ist, den behaupteten Asylanspruch lückenlos zu tragen (BVerwG, B. v. 26.10.1989 - 9 B 405/89 - InfAuslR 90, 38 = Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 212 und U. v. 24.03.1987 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 40).
  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 1.94

    Zurechnung des gewälttätigen Vorgehens der Moslems dem syrischen Staat gegenüber

    Auszug aus OVG Bremen, 09.03.2005 - 2 A 115/03
    Kongruenz zwischen Art. 16 a Abs. 1 GG und § 60 Abs. 1 AufenthG besteht auch bezüglich des Prognosemaßstabes der beachtlichen Wahrscheinlichkeit und dessen Herabstufung bei bereits vor der Ausreise aus dem Heimatstaat verfolgten Antragstellern (vgl. zu § 51 Abs. 1 AuslG: BVerwGE 91, 150, 154 und Urteil vom 05.07.1994 - 9 C 1/94 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 173).
  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 158.94

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - EntscheidungserheblicheTatsachenfeststellung -

  • BVerwG, 18.01.1994 - 9 C 48.92

    Ausländer - Politisch Verfolgter - Asylrecht - Bürgerkriegsgebiet

  • BVerwG, 30.04.1996 - 9 C 170.95

    Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu Asylbegehren von Kurden

  • BVerfG, 05.03.1990 - 2 BvR 938/89

    Überschreitung des den Verwaltungsgerichten bei der Anwendung des Art. 16 Abs. 2

  • BVerfG, 07.12.1990 - 2 BvR 525/90

    Politische Verfolgung im Heimatstaat und inländische Fluchtalternative im

  • BVerwG, 08.03.2000 - 9 B 620.99

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision - Gruppenverfolgung von

  • OVG Schleswig-Holstein, 24.04.2003 - 1 LB 212/01

    Russland, Christen, Armenier, Tschetschenen, Moslems, Mischehen, Verfolgung durch

  • OVG Bremen, 23.03.2005 - 2 A 116/03

    Russland, Tschetschenien, Tschetschenen, Gruppenverfolgung, 2.

  • BVerwG, 23.08.1999 - 9 B 96.99
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